Interessenskonflikte
Grundsätzlich ist jedermann berechtigt, sich bei dagobertinvest zu registrieren und in Projekte zu investieren.
Personen, die in Bezug auf die dagobertinvest gmbh unter Artikel 8 der Verordnung über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleiter für Unternehmen (Verordnung (EU) 2020/1503 vom 7. Oktober 2020) fallen, sind nicht als Anleger auf der Plattform zugelassen.
Das bedeutet, dass
a) eigene Anteilseigner, die mindestens 20 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte halten,
b) Mitglieder der Geschäftsleitung oder Beschäftigte,
c) natürliche oder juristische Personen, die mit diesen Anteilseignern, Mitgliedern der Geschäftsleitung oder Beschäftigten durch Kontrolle im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 35 Buchstabe b der Richtlinie 2014/65/EU verbunden sind,
nicht in auf der Plattform präsentierte Projekte investieren können.